Die Vereinsstatuten sind im Dokument Statuten-Verein-Pilgerherberge-2019 enthalten.

Auszug Art.1-2:

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen “Pilgerherberge Sankt Gallen“ besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in St.Gallen.

Art. 2 Zweck
Der Verein beschafft die finanziellen Mittel für den Betrieb der Pilgerherberge Sankt Gallen, führt sie und sorgt für deren Unterhalt.
Der Verein organisiert und finanziert verschiedene Anlässe für das Pilgerwesen. Er kann mit anderen Institutionen des Pilgerwesens auf regionaler und nationaler Ebene kooperieren.